De Zeeman Pro

Allgemeine Verkaufsbedingungen

DE ZEEMAN PRO NV – ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB)

1.1 Vorbehaltlich der Anwendung von ausdrücklich schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen, die Vorrang vor den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, gelten für alle Verkäufe von De Zeeman Pro NV (im folgenden „Verkäufer“ genannt) die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede Bestellung setzt die uneingeschränkte Annahme der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls der im jeweiligen Angebot enthaltenen Sonderbedingungen voraus.

1.2 Andere Bedingungen, auf die in den Bestellungen des Käufers oder seiner Vertreter, in der Korrespondenz, in den Einkaufsbedingungen oder in anderen Dokumenten des Käufers Bezug genommen wird, gelten nicht, auch wenn sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden.

1.3 Sollte sich eine Bestimmung der Bestellung oder dieser Verkaufsbedingungen nach geltendem Recht endgültig als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit nach einem Gesetz berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmungen nach einem anderen Gesetz. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

2. Preisangebote und Bestellungen

2.1 Sofern nicht anders angegeben, sind die Angebote des Verkäufers für einen Zeitraum von bis zu einem Monat gültig. Preisangebote sind immer freibleibend, auch wenn eine bestimmte Annahmefrist vorgesehen ist. Dem Käufer ist bekannt, dass der Verkäufer in der ganzen Welt geschäftlich tätig ist. In den Preisangeboten wird angegeben, aus welchem Land die Waren geliefert werden können.

2.2. Aufträge müssen immer schriftlich erteilt werden. Eine Bestellung ist für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich (per E-Mail oder auf andere Weise) bestätigt oder eine Rechnung ausgestellt wurde.

3. Lieferungen

3.1 Die Lieferung von Waren erfolgt EXW (ab Werk) (gemäß der neuesten Fassung der Incoterms der Internationalen Handelskammer), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Die Liefertermine werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und stellen lediglich einen Anhaltspunkt dar. Verzögerungen bei der Erfüllung können in keinem Fall zu Geldstrafen, Schadensersatz oder zur Auflösung des Vertrags führen.

3.3 Im Falle des Exports ist der Käufer für die Beschaffung aller Einfuhrgenehmigungen, Importgenehmigungen und Akkreditive sowie für die Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen verantwortlich, um die zu liefernden Waren rechtmäßig und legal ausführen zu können. Wenn die erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Kredite nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auftragsbestätigung eingeholt und dem Verkäufer mitgeteilt wurden, kann der Verkäufer den Vertrag als nichtig betrachten.

4. Höhere Gewalt

4.1 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Kosten, Schäden, Zinsen oder ähnliche Zahlungen, wenn der Verkäufer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer gehindert wird. In einem solchen Fall informiert der Verkäufer den Käufer so schnell wie möglich.

4.2 Unter Umständen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen („Höhere Gewalt“), sind im Sinne dieser Geschäftsbedingungen alle Tatsachen und Umstände zu verstehen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht. Als höhere Gewalt gelten Krieg, Terroranschlag, Naturkatastrophen, Streik oder Aussperrung, Feuer, Überschwemmung, staatliche Beschränkungen und/oder Maßnahmen wie Enteignung, Embargo oder Verbot der Ein- und Ausfuhr, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Rohstoff- oder Warenknappheit und Beschränkungen bei der Nutzung von Energie, unabhängig davon, ob das Ereignis oder die höhere Gewalt beim Verkäufer oder einem seiner Lieferanten eintritt.

4.3 Unbeschadet anderer (gesetzlicher) Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, ist der Verkäufer im Falle höherer Gewalt berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

den noch nicht ausgeführten Teil zu kündigen, sobald die Situation höherer Gewalt länger als vier (4) Wochen andauert, oder den Vertrag, einschließlich der Preise und/oder der Lieferbedingungen, an die vorherrschenden Umstände anzupassen, ohne dass der Verkäufer in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden kann.

5. Preis

5.1 Die für die Waren zu zahlenden Preise sind die in der Rechnung ausgewiesenen Preise. Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Liefer-, Transport- und Versicherungszuschläge.

5.2 Wurde die Mehrwertsteuer aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Käufers nicht korrekt erhoben oder nicht abgeführt, so haftet der Käufer in vollem Umfang dafür. In diesem Zusammenhang stellt der Käufer den Verkäufer von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

5.3 Die Preise werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt des Angebots berechnet und unterliegen den Preisänderungen der Lieferanten des Verkäufers, den Wechselkursen und dem Prozentsatz der Einfuhrzölle. Je nach den Schwankungen dieser Elemente können sich die Preise aus beliebigen Gründen unangekündigt ändern.

5.4 Die Preise sind in Euro angegeben. Werden Verkäufe in einer anderen Währung als dem Euro getätigt, so wird jede Änderung des Wechselkurses der betreffenden Währung gegenüber dem Euro von mindestens 2 % am Tag des Angebots am Tag der Rechnungsstellung ausgeglichen.

5.5 Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Preis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der gesamte Rechnungsbetrag ist netto auf eines der in der Rechnung aufgeführten Konten zu überweisen. Im Falle einer Beanstandung muss die Rechnung innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt beanstandet werden.

6. Bürgschaft

Wenn – nach angemessenem Ermessen des Verkäufers – der Kredit des Käufers beeinträchtigt würde, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine Sicherheit (in jeder Form, die der Verkäufer für angemessen hält) für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen auf der vom Verkäufer festgelegten Grundlage zu verlangen.

7. Konformität und Garantie

7.1 Der Verkäufer gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten, bzw. 3 Monaten für „Weichteile“ (u.a. Naturkautschukpartikel, O-Ringe, Membranen), ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware dem Käufer zur Verfügung steht, dass die Ware frei von versteckten Mängeln ist. Diese Garantie deckt keine Mängel ab, die durch äußere Einflüsse, Gebrauch, Abnutzung, Transport, ungeeignete Lagerung, Veränderung, Missbrauch, Nachlässigkeit, anormale oder unangemessene Nutzung, nicht den Spezifikationen entsprechende Nutzung (Temperatur, Wasserhärte, Feuchtigkeit, korrosive oder staubige Atmosphäre, Schwankungen der (elektrischen) Spannung usw.) oder eine andere unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, unabhängig davon, ob dies vorsätzlich oder anderweitig geschah. Defekte Waren können nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers zurückgegeben werden. Die Rücksendung der Waren erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers. Eine Gutschrift für Kosten, die dem Käufer entstanden sind, oder für unmittelbare oder mittelbare Schäden, gleich welcher Art, wird nicht gewährt.

7.2 Sobald die Waren dem Käufer zur Verfügung stehen, hat der Käufer diese sorgfältig zu prüfen und unverzüglich, innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Verfügbarkeit der Waren, jede relevante und genaue Reklamation bezüglich eines sichtbaren Mangels oder Konformitätsproblems schriftlich zu melden (unter Angabe des Rechnungsdatums und der Rechnungsnummer). Nach Ablauf dieser Frist von acht (8) Kalendertagen gilt jeder sichtbare Mangel als vom Käufer endgültig akzeptiert. In jedem Fall darf der Käufer die Ware nicht aus geringfügigen oder nichtigen Gründen ablehnen.

7.3 Im Falle einer Nichtübereinstimmung ist die Beschwerde schriftlich an De Zeeman Pro NV unter folgender Adresse zu richten: Jubellaan 54, B-2800 Mechelen, Belgien. Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers beschränkt sich darauf, dass der Verkäufer nach seiner Wahl die mangelhafte Ware ersetzt oder dem Käufer die Kosten erstattet.

mangelhafte Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Risiko und die Verantwortung in Bezug auf die Waren gehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Käufer über. Die Waren bleiben jedoch bis zur vollständigen Zahlung von Kapital, Zinsen und Zuschlägen ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Waren weder veräußern noch belasten, noch ihr Eigentum auf einen Dritten übertragen oder ihm ein anderes Recht einräumen. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und so weit wie möglich als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren.

8.2 Der Verkäufer wird hiermit unwiderruflich ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention, vorherige Mahnung oder Inverzugsetzung zurückzunehmen (zurücknehmen zu lassen). Der Käufer ist verpflichtet, daran mitzuwirken, unter Androhung einer Geldstrafe von fünfhundert Euro (500 EUR) für jeden Tag des Verzugs. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer u. a. über alle zusätzlichen örtlichen Anforderungen zu informieren, die in der Region gelten, in der die vom Verkäufer gekauften Waren gelagert werden, um den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu begründen und auszuüben.

Der Vertrag wird durch die Rücknahme der Ware durch den Verkäufer nicht aufgelöst, es sei denn, der Verkäufer teilt dies dem Käufer schriftlich mit.

8.3 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug und nimmt der Verkäufer die gelieferten Waren zurück und macht dabei von seinem in diesem Artikel genannten Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, im Falle einer Wertminderung (aus welchem Grund auch immer) der Waren eine Entschädigung zu verlangen.

9. Vertraulichkeit – Rechte an geistigem Eigentum

9.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart wurde, darf der Käufer unter keinen Umständen vertrauliche Informationen oder Informationen, die dem Verkäufer gehören oder von ihm kontrolliert werden, an die Öffentlichkeit oder an Dritte weitergeben.

9.2 Alle Patente, Marken, Urheberrechte und/oder andere geistige Eigentumsrechte und/oder geschützte oder vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit den Waren bleiben Eigentum des Verkäufers oder seines Lizenzgebers. Unter keinen Umständen werden Rechte, Titel oder Anteile oder eine Lizenz an einem geistigen Eigentumsrecht, das dem Verkäufer gehört oder von ihm gehalten wird, auf den Käufer übertragen. Dem Käufer ist es nicht gestattet, vertrauliche Informationen über Rechte an geistigem Eigentum, auch wenn sie kommerzieller Natur sind, unter Androhung des Ersatzes des nachgewiesenen Schadens weiterzugeben.

10. Haftung

10.1 Der Verkäufer haftet weder gegenüber dem Käufer noch gegenüber Dritten für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Verlust von Kunden, Erhöhung der Gemeinkosten oder Datenverluste, die sich aus einer Fehlfunktion oder Unterbrechung des Betriebs der Waren ergeben.

10.2 Die Haftung des Verkäufers für unmittelbare Personen- oder Sachschäden oder für vertragliche Unzulänglichkeiten übersteigt in keinem Fall den Kaufpreis des oder der Produkte, die die Haftung verursacht haben.

10.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die gleichzeitig durch eine mangelhafte Ware und das Verschulden des Käufers, einer geschädigten Person oder einer anderen Person, für die der Käufer oder die geschädigte Person verantwortlich ist, verursacht werden.

10.4 Der Verkäufer ist auch nicht verpflichtet, Schadensersatz für eine Ware oder einen Teil einer Ware zu leisten, die (i) auf vom Käufer zur Verfügung gestellten Spezifikationen, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Daten beruht oder (ii) einseitig durch eine andere Partei als den Verkäufer geändert werden. Der Verkäufer ist nicht haftbar für weitere (iii) soweit der Erwerber die rechtsverletzenden Tätigkeiten fortsetzt

nachdem Anpassungen vorgenommen wurden, um die Rechtsverletzung zu vermeiden, oder (iv) wenn die Verwendung der Waren und nicht die Waren selbst die Hauptursache für die Rechtsverletzung sind.

11. Annullierung von Aufträgen

11.1 Vom Verkäufer angenommene Aufträge können vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden. Stornierungen werden schriftlich vorgenommen.

11.2 Im Falle einer Stornierung oder eines Widerrufs einer Bestellung aus irgendeinem Grund und ohne Einschränkung anderer Rechtsmittel, die dem Verkäufer infolge einer solchen Stornierung oder eines solchen Widerrufs zur Verfügung stehen, hat der Verkäufer Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des gesamten Rechnungsbetrags, der für die stornierte Bestellung in Rechnung gestellt worden wäre, zuzüglich der tatsächlichen Kosten für alle Ausgaben und Verpflichtungen, die der Verkäufer in Bezug auf die Waren, deren Bestellung storniert wird, bereits gemacht hat.

12. Zahlungsverzug und Stornierung

12.1 Zahlungsverzug

12.1.1 Bei Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag wird der gesamte ausstehende Betrag aller anderen Rechnungen, einschließlich der noch nicht fälligen, von Rechts wegen sofort fällig und zahlbar.

12.1.2 Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag werden Zinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Kalendermonat fällig. Darüber hinaus hat der Verkäufer von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Gesamtrechnungsbetrags, mindestens jedoch 125 EUR, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn der tatsächliche Schaden nachweislich höher ist.

12.1.3 Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle noch nicht abgeschlossenen Aufträge oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen. Der Verkäufer kann für eventuelle (zukünftige) Lieferverzögerungen aufgrund dieser Aussetzung nicht haftbar gemacht werden.

12.2 Annullierung

12.2.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede noch nicht abgeschlossene Bestellung und/oder jeden noch nicht abgeschlossenen Vertrag ohne weitere Ankündigung, Warnung oder Entschädigung zu Gunsten des Käufers zu stornieren, und zwar aus den folgenden Gründen:

  • – im Falle der verspäteten Erfüllung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers, einschließlich des Zahlungsverzugs;
  • – bei Geschäftsunfähigkeit, Konkurs, Zahlungsunfähigkeit, Protest, vollständiger oder teilweiser Pfändung des Vermögens, Tod, Zahlungseinstellung, Antrag auf Zahlungsaufschub, Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens oder Weigerung des Käufers, die in Artikel 6 vorgesehene Sicherheit zu leisten, sowie bei jedem anderen Ereignis, das die finanziellen Schwierigkeiten des Käufers belegt.

Im Falle der Annullierung schuldet der Käufer dem Verkäufer die in Artikel 11.2 vorgesehene Entschädigung als Schadensersatz, wobei diese Entschädigung den dem Verkäufer entstandenen Unannehmlichkeiten und den in diesem Zusammenhang entstandenen Verwaltungskosten entspricht, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, eine höhere Entschädigung zu fordern, wenn der tatsächliche Schaden nachweislich höher ist.

12.2.2 Im Falle eines Rücktritts des Käufers von laufenden Aufträgen oder vom Vertrag, der nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht, gelten alle vom Käufer bereits geleisteten Teilzahlungen als vom Verkäufer endgültig erworben. Die verbleibenden Raten sind vom Käufer zu zahlen, wobei diese Beträge um die voraussichtlichen Kosten und Ausgaben, die dem Verkäufer nicht entstanden sind und vom Verkäufer angemessen berechnet wurden, zu kürzen sind, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz, wenn der tatsächliche Schaden für den Verkäufer höher ist.

13. Anwendbares Recht – Streitbeilegung

13.1 Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Verträge über den Verkauf von Waren (Wiener Kaufrecht), unterzeichnet in Wien am 11. April 1980.

13.2 Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Mechelen (Belgien) zuständig. Alle Kosten im Zusammenhang mit der gerichtlichen Beitreibung, einschließlich der Gebühren, gehen zu Lasten des Käufers.

(25. Februar 2014)